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DIHK beteiligt sich an Online-Konsultation zu Bürokratieabbau

Bundesministerium der Justiz bittet um Nennung von Entlastungspotenzialen
Bay Bürokratieabbau

© Westend61 / Westend61 / Getty Images

Um Unternehmen und Bürger von Bürokratie zu entlasten, beschlossen ehemalige Bundesregierungen bereits drei „Bürokratieentlastungsgesetze“. Nun bat das Bundesministerium der Justiz Mitte Januar mehr als 70 Verbände und Organisationen um konkrete Vorschläge für weitere Entlastungspotenziale von Bürokratie. Die gesamte IHK-Organisation hat sich unter Koordination der DIHK an der Nennung konkreter Entlastungsmaßnahmen beteiligt, denn die gesamte Wirtschaft bewertet die Bürokratielasten als wichtigen Standortfaktor. Das gilt in besonderem Maße für den Mittelstand.

Wie ein Brennglas verdeutlicht die aktuelle Krise, wie sehr die Bürokratie unter anderem Planungs- und Genehmigungsverfahren ausbremst und Investitionen der Unternehmen erschwert. Änderungsgenehmigungen von Industrieanlagen brauchen oftmals mehr als ein Jahr, beim Bau von Windenergieanlagen muss nicht selten über drei Jahre auf die Genehmigung gewartet werden, und bei Autobahnen oder Schienenwegen dauert es mitunter Jahrzehnte. Wenig überraschend ist daher, dass die Unternehmen in der Konjunkturumfrage der DIHK zu Jahresbeginn 2023 bei der Beschreibung des Geschäftsrisikos „wirtschaftliche Rahmenbedingungen“ am häufigsten die „Bürokratie“ nannten.

Gleichzeitig müssen Unternehmen in Deutschland viele Ressourcen aufwenden, um Berichte zu verfassen, Nachweispflichten zu erfüllen oder statistische Daten zu melden, wodurch die bürokratischen Belastungen zu einem zentralen Standortfaktor geworden sind. Besonders im Mittelstand müssen häufig die Unternehmerinnen und Unternehmer diese Aufgaben selbst erledigen, wodurch weniger Zeit für das eigentliche Geschäft bleibt. Mehr zur Bedeutung des Bürokratieabbaus für den Standort Deutschland können Sie in unserem Gastbeitrag für die „Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V.“ nachlesen.

Die Erleichterungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz oder beim LNG-Beschleunigungsgesetz sind allerdings erste Lichtblicke. Hoffnung auf spürbare Entlastungen von bürokratischen Belastungen liegt auf einer Initiative der Bundesregierung, an der sich die DIHK beteiligt hat.

Verbändeabfrage des BMJ

Um den Bürokratieabbau in Deutschland voranzubringen, startete das beim Thema Bürokratieabbau federführende Bundesministerium der Justiz (BMJ) Mitte Januar 2023 eine Verbändeabfrage. Konkret waren über 70 Organisationen aufgerufen, ihre „Top10-Bürokratieabbau-Vorschläge“ zu benennen und in einer Online-Plattform, die vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt wurde, einzutragen. In Abstimmung mit der gesamten IHK-Organisation hat die DIHK aus der betrieblichen Praxis Vorschläge für Bürokratieabbau geliefert.

Dabei reichen die Bürokratieabbau-Vorschläge der DIHK von Vereinfachungen und mehr Tempo bei Planungs-, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren (in verschiedenen Bereichen wie Energie und Bau) über die Forderung nach einer konsequenteren Digitalisierung – etwa bei der beruflichen Ausbildung – bis hin zu Vereinfachungen bei Steuerverfahren, etwa bei der Einfuhrumsatzsteuer oder dem Formular „Einkünfte-Überschussrechnung“ in der Einkommensteuer.

Die DIHK wird konkret

Um den Bürokratieabbau wirkungsvoll voranbringen zu können, kommt es der DIHK auf möglichst konkrete Verbesserungsvorschläge an. So könnte es bei Zulassungsverfahren im Planungs-, Umwelt- oder Baurecht für die Verwaltung bindende Fristen für eine Rückmeldung geben. Verstreicht diese Frist, sollte der Antrag als genehmigt gelten. In der beruflichen Ausbildung sollte zudem die Möglichkeit für eine rein digitale Kommunikation zwischen Betrieben, Auszubildenden und Industrie- und Handelskammern geschaffen und mehrere Schriftformerfordernisse abgeschafft werden.

Auch im Steuerrecht können bürokratische Belastungen abgebaut werden. Vereinfachungspotenzial bietet beispielsweise die „Einnahme-Überschuss-Rechnung“. Das Formular „Einnahme-Überschussrechnung“, mit dem Kleinstunternehmen ihren Gewinn ermitteln, umfasst heute 29 Seiten und erfordert 126 Angaben. Künftig sollte eine Doppelseite vom Umfang her genügen, um alle relevanten Informationen für die Steuerfestsetzung von Kleinstunternehmen zu erhalten. Damit würde der Großteil der Klein- und Kleinstunternehmen bei ihrer Steuererklärung profitieren und am Ende erleichtert dies auch die Arbeit für Tausende Mitarbeitende in den Finanzverwaltungen.

Die zehn Vorschläge der DIHK zur Online-Abfrage des BMJ können Sie hier im Detail nachlesen.


Kontakt

Porträtfoto Benjamin Baykal
Benjamin Baykal Referatsleiter Wirtschaftspolitische Positionen, Bürokratieabbau