Für die deutsche Wirtschaft ist es aktuell wichtiger denn je, dass europäische Klimaschutzambitionen nicht zum Wettbewerbsnachteil im internationalen Handel werden. Ein wirksamer und unbürokratischer Carbon-Leakage-Schutz ist für die grüne Transformation der Industrie unabdingbar. Ohne ein Level Playing Field bei der CO2-Bepreisung büßt die europäische Industrie in hohem Maße an Wettbewerbsfähigkeit ein, sodass eine energieintensive Produktion in Europa zukünftig nicht mehr möglich ist.
Wettbewerbsnachteile unerwünschter denn je
Der CO2-Grenzausgleich CBAM stößt beim Carbon Leakage-Schutz jedoch an konzeptionelle Grenzen: Ein Bepreisungsmechanismus, der die grauen CO2-Emissionen von heimischer Produktion und eingeführten Produkten belastet, muss aus Sicht der betroffenen Unternehmen auch Wettbewerbsnachteile der europäischen Industrie auf Exportmärkten verhindern und effektiv die Wettbewerbsfähigkeit für CBAM- sowie Downstream-Produkte sichern.
Eine solche Exportlösung muss WTO-konform ausgestaltet werden. Unilaterale Maßnahmen sind weniger effektiv und bergen die Gefahr von Handelskonflikten und mehr Protektionismus.
Handelspolitische Gegenmaßnahmen zu befürchten
Bei vielen Unternehmen besteht daher die Sorge vor handelspolitischen Gegenmaßnahmen zulasten der heimischen Wirtschaft. Grundsätzlich sollten umfangreiche multilaterale Klimavereinbarungen mit relevanten Partnern, wie etwa im "Klimaklub", weltweit für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen. Die Verhandlungen mit Großbritannien, sein Emissionshandelssystem (ETS, "Emissions Trading System") mit dem der EU zu koppeln und dadurch beide Seiten vom CBAM auszunehmen, sind sehr wichtig. Auch mit weiteren Drittstaaten sollten solche Verhandlungen vorangetrieben werden. Dabei gilt es, darauf zu achten, dass sich die Anforderungen der ETS-Systeme einander annähern.
Weitere Änderungen in Planung
Nach Einschätzung der DIHK stellen zahlreiche der Kommissionsvorschläge zur CBAM-Weiterentwicklung eine signifikante Deregulierung und Entlastung für sehr viele Unternehmen dar. Insbesondere die vorgeschlagene jährliche Bagatellgrenze von 50 Tonnen für den Import von unter CBAM fallenden Waren ist elementar wichtig. Auch die Verwendung von Standardwerten sollte weiterhin möglich bleiben und Nachweispflichten mittelstandsfreundlich gestaltet werden
In dem hier in einer deutschen und einer englischen Fassung abrufbaren Papier positioniert sie sich zu verschiedenen aktuellen Durchführungsrechtsakten:
CBAM-Anpassungen 2025: Vorschläge aus der Wirtschaft (PDF, 134 KB)
CBAM Adjustments 2025: Proposals from Businesses (PDF, 92 KB)