Dass in Brüssel in dieser Legislatur kein EU-Mittelstandsbeauftragter die Arbeit aufnehmen wird, bewertet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) als Enttäuschung vor allem für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa.
KMU-Beauftragte oder -Beauftragten umgehend nach der Wahl ernennen
Lemcke: Vor allem kleinere Betriebe sind von EU-Regeln überfordertEigentlich hätte der Posten nun am 16. April besetzt werden sollen; doch einen Tag zuvor gab die Europäische Kommission bekannt, dass erst nach der Wahl ein neues Rekrutierungsverfahren angestrebt würde.
"Seit 2019 hat die EU-Kommission die Einsetzung eines EU-Mittelstandsbeauftragten angekündigt", kommentiert Freya Lemcke, Leiterin der DIHK-Vertretung bei der Europäischen Union, die Lage. "Dass dies in der gesamten Legislatur nicht gelungen ist, ist eine Enttäuschung für alle Unternehmen, insbesondere die kleinen und mittelständischen. Denn gerade diese sind mit der Vielzahl an neuen EU-Regeln und der damit einhergehenden Bürokratie sowie Berichtspflichten zunehmend überfordert."
Die Ernennung eines oder einer KMU-Beauftragten müsse "daher nach der Wahl umgehend erfolgen", so Lemcke. Oft werde bei neuen Gesetzen nicht ausreichend auf die Umsetzbarkeit gerade in kleinen Betrieben geachtet, kritisiert sie und nennt als aktuelles Beispiel die Einführung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM.
"Ein KMU-Beauftragter muss daher verstärkt dafür sorgen, dass der Mittelstand bei der Ausgestaltung von neuen EU-Initiativen von allen EU-Institutionen mitgedacht und einbezogen wird – nach dem Grundsatz 'Think small first'. Um dies in allen Bereichen der EU-Kommission durchzusetzen, sollte der Beauftragte direkt im Stab des Kommissionspräsidenten angesiedelt sein."