Nach langem Ringen haben sich die EU-Staaten am 21. Juni auf ein neues Paket mit Sanktionen gegen Russland verständigt. Es umfasst Maßnahmen gegen zusätzliche Personen und Organisationen und eine weitere Ausdehnung der Sanktionen, zielt aber insbesondere darauf, eine Umgehung der bereits erlassenen Maßnahmen zu verhindern.
EU beschließt elftes Sanktionspaket
Neu unter anderem die Möglichkeit der Listung von UmgehungsländernVon Ländern wie Kasachstan, Armenien, Kirgistan, den Vereinigten Arabischen Emiraten oder China wird angenommen, dass über sie sanktionierte Produkte nach wie vor in die Russische Föderation gelangen. Vor diesem Hintergrund hat die EU nun die Möglichkeit geschaffen, ausgewählte Exporte in bestimmte Drittstaaten einzuschränken, wenn eine mutmaßliche Umgehung von Sanktionen vorliegt.
Noch ist die Liste solcher "Umgehungsländer" jedoch leer, zudem sind mehrere Eskalationsstufen vorgeschaltet, bevor ein Land aufgenommen werden kann. Für ein sensibles Vorgehen hatte sich unter anderem Deutschland stark gemacht; schließlich kann dieses Instrument schwerwiegende Folgen für politische Beziehungen und Handelsverbindungen haben.
Exportverbote nun auch für geistiges Eigentum
Das Paket sieht außerdem vor, dass die Vermögenswerte von über 100 weiteren Personen und Organisationen eingefroren werden. Der Rat hat zudem 87 zusätzliche Organisationen, die in China, Usbekistan, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Syrien und Armenien registriert sind, in die Liste der Organisationen aufgenommen, die Russlands militärisch-industriellen Komplex unmittelbar bei seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützen. Sie unterliegen damit strengeren Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck.
Die Transitverbote über russisches Territorium, die bisher nur Dual-Use-Güter und Feuerwaffen betrafen, werden auf Waren und Technologien ausgedehnt, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten.
Neu ist darüber hinaus, dass für die Güter, die bislang nur direkt einem Exportverbot nach Russland unterliegen, künftig auch der Verkauf von Rechten des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnissen sowie entsprechender Lizenzen untersagt ist.
Das 11. Sanktionspaket wurde am 23. Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gilt seit dem 24. Juni.
Details lesen Sie in den Pressemitteilungen der EU-Kommission und des Europäischen Rates.
Russlandsanktionen im Überblick
Unter der Überschrift "Restriktive Maßnahmen gegen Russland" hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Website sowohl die Maßnahmen der einzelnen Sanktionspakete zusammengefasst als auch Verbote und Genehmigungen inhaltlich sortiert. Eine FAQ-Liste ist unter www.bafa.de ebenfalls angebunden.
Die EU-Kommission hält auf ihrer Website einen Überblick über die aktuell geltenden Sanktionen bereit. Sie hat darüber hinaus auch eine Zeitleiste erstellt.
Einen guten Überblick über die Maßnahmen gibt es – unter anderem mit einer Chronologie und zahlreichen Infografiken – auch auf der Website des Europäischen Rates.