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Welche Wirtschaftssanktionen gegen Russland aktuell gelten

Russisches Gold

Auch Goldimporte aus Russland stehen inzwischen auf der Sanktionsliste

© Sylvain Sonnet / The Image Bank / Getty Images

Finanzsanktionen, Export-, Import- sowie Dienstleistungsverbote, Luftraum-Sperrungen und mehr: In Reaktion auf den Einmarsch Russlands in die Ukraine baut die westliche Welt ihre Sanktionen gegen die Russische Föderation umfassend aus. Der aktuelle Sachstand.

In ihrem inzwischen 7. Sanktionspaket, das am 21. Juli erlassen wurde, möchte die EU den Druck auf Russland weiter erhöhen. Enthalten sind das Verbot, Gold russischen Ursprungs zu kaufen, einzuführen oder zu verbringen, verstärkte Ausfuhrkontrollen für Dual-Use-Güter, ein Zugangsverbot für Schiffe unter russischer Flagge nun auch für Schleusen sowie Sanktionen gegen zusätzliche 54 Personen und 10 Organisationen, darunter der Bürgermeister von Moskau und die Sberbank.

Bereits durch die vorherigen Sanktionspakete untersagt waren im Wesentlichen:

Ausfuhren

  • Rüstungsgüter
  • Dual-Use-Güter
  • Hochtechnologiegüter
  • Güter zur Verwendung in der Erdölraffination und Erdgasverflüssigung
  • Güter der Luft- und Raumfahrt und Flugturbinenkraftstoffe
  • Güter der Seeschifffahrt
  • Luxusgüter (dieses Verbot greift auch bei Verkäufen an Russen im europäischen Einzelhandel!)
  • Güter zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands
  • Verbot von Transaktionen mit staatseigenen und staatlich kontrollierten Unternehmen

Einfuhren

  • Rüstungsgüter
  • Eisen- und Stahlerzeugnisse
  • Kohle und fossile Brennstoffe sowie Rohöl
  • Güter, die Russland erhebliche Einnahmen verschaffen (etwa Holz, Meeresfrüchte oder alkoholische Getränke)

Verkehr/Dienstleistungen

  • Start-, Lande- und Überflugverbote für russische Flugzeuge
  • Verbot für in Russland niedergelassene Spediteure, Waren in der EU zu transportieren
  • Zugangsverbot für Schiffe unter russischer Flagge zu Häfen in der EU
  • Sendeverbote für die russischen Staatsmedien Sputnik und RT (Russia Today)
  • Verlust des privilegierten Zugangs zur Europäischen Union für russische Diplomaten und verwandte Gruppen sowie Geschäftsleute

Finanzen

  • Ausschluss einer ganzen Reihe russischer Banken vom Swift-Zahlungssystem (Bank Otkritie, Novikombank, Promsvyazbank, Bank Rossiya, Sovcombank, Vnesheconombank (VEB), VTB BANK, Sberbank, Credit Bank of Moscow, Rosselkhozbank
  • Ausfuhrverbot für Euros nach Russland
  • Sanktionen gegen natürliche Personen darunter die 146 Mitglieder des Föderationsrates der Russischen Föderation, Militärangehörige oder Unternehmer (etwa Einfrieren von Konten und Vermögenswerten in der EU, Verbot der Geldauszahlung an die gelisteten Personen). Wer sanktioniert ist, erfahren Sie unter anderem unter www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis.

Den jeweils aktuellen Sachstand der europäischen Sanktionen sowie FAQ rund um die Maßnahmen – auch gegen das mit Russland verbündete Belarus – finden Sie auf der Website der EU-Kommission sowie auf der EU Sanctions Map der EU-Kommission. Einen guten Überblick bietet auch die AHK Russland auf ihrer Website.

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Katharina Neckel Referatsleiterin Außenwirtschaftsrecht, Handelsvereinfachungen

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Katharina Wittke Referatsleiterin Süd- und Südostasien, Pazifik | Asien-Pazifik-Konferenz der Deutschen Wirtschaft (APK)

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Elisabeth Strahl Referatsleiterin Nah- und Mittelost, Nordafrika

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Martin Schwindler Referatsleiter Zoll

Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine stellen sich für Unternehmen, die geschäftliche Beziehungen in die Region unterhalten, auch viele rechtliche Fragen. Einen Überblick über die wichtigsten Fakten hat jetzt die IHK Region Stuttgart veröffentlicht.