
Verkaufsveranstaltungen im Zusammenhang etwa mit Busreisen sind in Verruf geraten
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Bei den sogenannten Kaffeefahrten, juristisch korrekt Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe, kommt es häufiger zu Unregelmäßigkeiten und Gesetzesverstößen. Daher hat der Freistaat Bayern im Juni 2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes vorgelegt. Der Verbraucherschutz bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe ist ein hohes Gut, meint der DIHK. Er hält jedoch für die dargestellten Maßnahmen nur für bedingt geeignet.