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Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe

Senioren im Bus studieren Unterlagen

Verkaufsveranstaltungen im Zusammenhang etwa mit Busreisen sind in Verruf geraten

© SolStock Creative / E+ / Getty Images

Bei den sogenannten Kaffeefahrten, juristisch korrekt Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe, kommt es häufiger zu Unregelmäßigkeiten und Gesetzesverstößen. Daher hat der Freistaat Bayern im Juni 2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes vorgelegt. Der Verbraucherschutz bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe ist ein hohes Gut, meint der DIHK. Er hält jedoch für die dargestellten Maßnahmen nur für bedingt geeignet.

Missbrauchsfälle beruhten eher auf einem Vollzugs- als auf einem Regelungsdefizit, gibt der DIHK in seiner Stellungnahme vom 7. Oktober 2015 zu bedenken. Das Hauptproblem für die Gewerbebehörden sei es, die Durchführung einer Veranstaltung in Erfahrung zu bringen, da gerade die "schwarzen Schafe" der Branche ihre Vorhaben nicht anzeigten.

Zwar enthalte der Gesetzentwurf gute Ansätze, die Erfolgsaussichten zur Erreichung des angestrebten Zieles stuft der DIHK allerdings "als eher gering" ein. Nach seiner Auffassung ist der Fokus vor allem auf einen Ausbau der Kontrolltätigkeit vor Ort zu legen. Auch gelte es, den potenziellen Kundenkreis noch besser zu informieren und vor unseriösen Anbietern zu warnen.

Sie finden die komplette Stellungnahme vom 7. Oktober 2015  hier zum Download:

DIHK-Stellungnahme Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe (PDF, 122 KB)

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Porträtfoto Mona Moraht
Dr. Mona Moraht Referatsleiterin Gewerberecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)