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Wann ist ein Gewerbe Handwerk?

DIHK-Veröffentlichung "Leitfaden Abgrenzung" zum Download
Zwei Männer arbeiten an an einer Kette hängenden Reaktorkompressor für ein Flugzeugtriebwerk, aufgenommen von oben

Beispiel Luftfahrttechnik: Die Grenzen zwischen Handwerks- und IHK-Beruf sind oft fließend

© Thierry Dosogne / Stone / Getty Images

Die Frage, ob Gewerbetreibende zur Industrie- und Handelskammer (IHK) oder zur Handwerkskammer (HWK) gehören, ist nicht immer einfach zu beantworten. Ein aktualisierter DIHK-Leitfaden, der nun kostenfrei auch als PDF-Datei zur Verfügung steht, hilft bei der Abgrenzung.

Theoretisch ist alles ganz einfach: Zur IHK zählen diejenigen Gewerbetreibenden, die nicht zur HWK gehören. In der Praxis gibt es allerdings etliche Mischbetriebe, also Unternehmen, die sowohl nicht-handwerkliche als auch handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten ausüben und beiden Kammern zugehörig sind. Wichtig ist die Zuordnung nicht zuletzt für die Frage, ob für eine bestimmte gewerbliche Tätigkeit eine Meisterprüfung erforderlich ist.

Mit ihrer Veröffentlichung "Leitfaden Abgrenzung – Handwerk | Industrie Handel | Dienstleistung", die sie kürzlich auf den aktuellen Stand gebracht haben, bieten DIHK und Deutscher Handwerkskammertag eine erste Einordnungshilfe.

Relevantes aus dem Handwerksrecht und A-bis-Z-Liste von Tätigkeiten

Der erste Teil klärt verschiedene Aspekte des Handwerksrechts: Worin unterscheiden sich das zulassungspflichtige, das zulassungsfreie Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe? Was ist ein Mischbetrieb, ein handwerklicher Nebenbetrieb oder ein Hilfsbetrieb? Wie lassen sich handwerkliche und industrielle Betriebsformen voneinander abgrenzen? Was gilt für Reisegewerbe oder Kunst?

Im zweiten Teil werden auf 28 Seiten vielfältige Tätigkeiten gelistet und zugeordnet: von "Abbacken von Brötchenfertigteig" (kein Handwerk) bis Zweiradmechaniker (zulassungspflichtiges Handwerk, sofern nicht verkaufsfertiges Herrichten von Zweirädern).

Der Leitfaden richtet sich an Existenzgründerinnen und -gründer sowie Gewerbetreibende, aber auch an Ordnungs- und Gewerbeämter, Rechtsanwältinnen und -anwälte sowie Notarinnen und Notare. Die Veröffentlichung gibt es hier zum Download:

"Leitfaden Abgrenzung": Handwerk | Industrie Handel | Dienstleistungen (PDF, 2 MB)

Als Print-Version bestellen können Sie die Publikation über die Website des DIHK-Verlages.

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Dr. Mona Moraht Referatsleiterin Gewerberecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

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Ursula Majewski Sachbearbeitung/Assistenz DIHK-Verlag