Die 2017 im Onlinezugangsgesetz (OZG) formulierte Zielsetzung, alle Angebote der Verwaltungen für Bürger und Unternehmen in einem digitalen Zugang zu bündeln und über ein Servicekonto eine sichere und einmalige Identifizierung für Behördenkontakte aller Art zu ermöglichen, rückt einen Schritt näher: Mitte Februar 2020 hat der IT-Planungsrat von Bund und Ländern beschlossen, das "Einheitliche Unternehmenskonto" auf Basis von Elster umzusetzen (siehe auch www.it-planungsrat.de).
An die in Bayern entwickelte und schon seit Langem in der Steuer bewährte Elster-Technologie ist sind bereits alle Unternehmen in Deutschland angebunden. Auf dieser Grundlage ließe sich bundesweit zügig ein zentrales Onlineportal aufsetzen, über das Unternehmen mit einem einheitlichen Zugang etwa Kfz anmelden oder Gesundheitszeugnisse beantragen könnten.
Die DIHK setzt sich schon lange für ein wirtschaftsfreundliches E-Government ein. An dem vom IT-Planungsrat vorgesehenen Ansatz sieht sie jedoch noch Nachbesserungs- und Konkretisierungsbedarf.
In einer Stellungnahme zum Basiskonzept mahnte sie deshalb im April 2020, den Elster-basierten Ansatz im Sinne einer unternehmensfreundlichen und einheitlichen Lösung weiterzuentwickeln. Es handele sich um eine "für den Erfolg des OZG entscheidende Frage".
Aus Sicht der Wirtschaft sei es wichtig, dass konsequent ein einziges Servicekonto für die Unternehmen aufgebaut werde und dass eine domänenübergreifende Skalierbarkeit gewährleistet sei. Dafür müssten insbesondere die Funktionalitäten anforderungsgerecht und gemeinsam weiterentwickelt werden, so die DIHK; zudem gelte es, das Programm-Management, die Einführung und den Betrieb ernst zu nehmen.
Die aus Sicht der Wirtschaft zentralen Anforderungen im Überblick:
- Das Unternehmenskonto muss funktional bundesweit identisch sein.
- Auch eine bundesweit einheitliche Rechte- und Rollenverwaltung ist erforderlich.
- Es wird eine bidirektionale M2M- (Machine-to-Machine-) Schnittstelle für alle fachlichen Bereiche benötigt – nicht nur für den Input (Antragstellung), sondern auch für den Output (Bescheide).
- Das Unternehmenskonto muss auch für nicht-hoheitliche Leistungen der Verwaltungen und Selbstverwaltungen genutzt werden können, mittelfristig auch für die Authentifizierung in der freien Wirtschaft.
- Die Weiterentwicklung des Elster-Unternehmensportals für die Nutzung über unterschiedlichste Fachanwendungen hinweg erfordert ein umfassendes Programm-Management, in das alle Beteiligten – auch die Nutzer – einbezogen werden sollten.
- Die Stelle, die das Unternehmenskonto betreibt, muss nicht nur personell, sondern auch methodisch und kulturell darauf vorbereitet werden, vom Steuerverfahrensdienstleister zum Identityprovider für alle Unternehmensleistungen zu werden.
- Die Umstellungsphase sollte nutzerfreundlich gestaltet werden, und die Unternehmen sollten bei der Nutzung unterstützt werden.
Das detaillierte Papier gibt es hier zum Download:
DIHK-Stellungnahme Elster-Unternehmenskonto (PDF, 221 KB)