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Fragen und Antworten zur rechtlichen Lage ukrainischer Geflüchteter

Informationen über Einreise, Aufenthalt und Integrationsmöglichkeiten
Ankunft ukrainischer Geflüchteter in Berlin

Ankunft ukrainischer Geflüchteter in Berlin

© Michele Tantussi / Kontributor / Getty Images Europe

Unmittelbar nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine setzte eine große Fluchtwelle ein. Millionen Menschen überquerten die Grenzen zu den Nachbarländern der Ukraine auf der Suche nach Sicherheit. Auch Deutschland ist ein wichtiges Ziel. Doch was gilt es bei Einreise und Aufenthalt zu beachten? Das interessiert die Betroffenen ebenso wie helfende Unternehmen.

Die Bilder von Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind und an Grenzübergängen oder Bahnhöfen von Nachbarstaaten ankommen, gehen derzeit um die Welt. Kurz vor oder bei Ankunft in einem sicheren Staat müssen die einreisenden Geflüchteten und ihre Helfer viele Fragen klären: Wie sind die Einreisemodalitäten? Muss man Asyl beantragen? Muss man sich anmelden? Was geschieht mit minderjährigen Kindern?

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer haben bereits in den ersten Kriegstagen Hilfskonvois gestartet und sind mit Geflüchteten zurückgekommen. Sie mussten sich für diese Menschen mit vielen organisatorischen Fragen auseinandersetzen.

Hilfe für Geflüchtete: Unterkunft, medizinische Versorgung, erste Sprachkenntnisse

Nach Ankunft in einem anderen Land beginnt ein neuer Teil dieser Reise. Es gilt, eine Unterkunft zu finden, den eigenen rechtlichen Status zu klären und zumindest in Ansätzen die Sprache zu lernen. Möglicherweise ist medizinische Hilfe erforderlich. Und Kindern sollte der Schulbesuch ermöglicht werden. Viele Dinge also, die etwa nach der Ankunft in Deutschland organisiert werden müssen.

Viele Unternehmen unterstützen Geflüchtete auch bei ihren ersten Schritten in Deutschland. Sie organisieren Wohnungen, Sprachkurse, Arztbesuche oder Behördengänge. Sie suchen nach niedrigschwelligen Möglichkeiten zur Integration der oftmals traumatisierten Menschen. Auch die Flüchtlingskoordinatoren der IHKs unterstützen Geflüchtete vor Ort und beraten Unternehmen.

Im nächsten Schritt geht es bei den Menschen, die in Deutschland bleiben möchten, auch um die Integration in den Arbeitsmarkt.

Zu all diesen Fragen haben die Bundesregierung, das Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Mediendienst Integration und das Bundesinnenministerium viele Antworten gelistet. Sie finden die jeweiligen FAQ bei den angefügten Informationen.

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Anne Courbois, Referatsleiterin Integration, Vielfalt, Familie in der Arbeitswelt
Anne Courbois Referatsleiterin Integration, Vielfalt, Familie in der Arbeitswelt

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Porträtbild Daphne Grathwohl, Referatsleiterin Strategische Themenplanung und Qualitätssicherung
Daphne Grathwohl Referatsleiterin Mitgliederkommunikation und Interne Kommunikation | Pressesprecherin
Integration ausländische Fachkräfte

Berufsanerkennung als Baustein der Arbeitsmarktintegration

Für ukrainische Geflüchtete, die zumindest vorerst in Deutschland bleiben möchten, ist das Thema Berufsanerkennung von großer Bedeutung. Um diesen wichtigen Aspekt der Arbeitsmarktintegration kümmern sich die IHKs vor Ort – und seit zehn Jahren auch zentral die IHK Fosa in Nürnberg. Hier erfahren Sie mehr.

Illu Infografik NUiF Weg zum Aufenthaltstitel

Der Weg zum Aufenthaltstitel

Die einzelnen Schritte zur Beantragung des Aufenthaltstitels nach §24 des AufenthG für Geflüchtete aus der Ukraine hat das Netzwerk Unternehmen ingetrieren Flüchtlinge anschaulich in einer Grafik zusammengefasst, die jetzt auch in einer ukrainischen Übersetzung zur Verfügung steht. Sie finden beide Infografiken auf der Website des Netzwerks.