In der Studie hatten sich die Industrie- und Handelskammern in Deutschland und die Auslandshandelskammern in allen EU-Mitgliedstaaten zu ihren Erfahrungen mit Hürden im Binnenmarkt geäußert. Dabei wurden beim innereuropäischen Handel und vor allem bei den Dienstleistungen überraschend viele Schwierigkeiten deutlich.
Dabei ist der EU-Binnenmarkt ist der größte Wirtschaftsraum der Welt; seine Vollendung ist für deutsche Unternehmen von herausragender Bedeutung. 59 Prozent der deutschen Exporte gehen in das Herzstück der Europäischen Union.
Die Betriebe klagen jedoch über komplizierte nationale Regelungen und Verfahren, die vor allem den Export von Services erschweren. So bestehen etwa in der Baubranche weitgehende Registrierungspflichten. Oft ist zum Beispiel auch unklar, in welchem Staat die Umsatzsteuer bezahlt werden soll oder welcher Steuersatz anzuwenden ist. Teilweise werden für die Rechnungsstellung sogar nationale Bankkonten vorausgesetzt.
Gleichzeitig bleiben die Unterschiede in den nationalen Systemen groß – besonders spürbar für die Betriebe etwa im Verbraucherrecht oder bei der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung.
Verwaltungsverfahren und Portale sehen von Land zu Land sehr unterschiedlich aus und sind nicht miteinander vernetzt. Das führt zu Doppelnachweisen, zeit- und kostenintensiven Formalia und macht es schwer, an Informationen über anwendbare Gesetze zu kommen.
Aus Sicht der Wirtschaft ist es deshalb wichtig, durch Bürokratieabbau, einheitliche Regelungen und mehr Rechtssicherheit für einen besser funktionierenden EU-Binnenmarkt zu sorgen.
Die detaillierten Umfrageergebnisse gibt es hier in einer englischen und einer deutschen Fassung zum Download:
DIHK-Umfrage zu Binnenmarkthindernissen 2019 (PDF, 1 MB)
DIHK Survey on Single Market Obstacles 2019 (PDF, 921 KB)