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Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende festgelegt

Für alle Azubis, deren Ausbildungsbetriebe keiner Tarifbindung unterliegen, gilt künftig eine Mindestausbildungsvergütung (siehe Tabelle). Sie kann unterschritten werden, wenn ein geltender Tarifvertrag eine geringere Vergütung vorsieht. Weiterhin gilt jedoch die bisherige Regelung zur Angemessenheit der Ausbildungsvergütung, der zufolge die Ausbildungsvergütung nicht tarifgebundener Betriebe 80 Prozent der branchenüblichen Vergütung nicht unterschreiten darf.

Betroffen sind alle Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Januar 2020 abgeschlossen werden. Grundlage für die Berechnung der Vergütungshöhe ist das Jahr des Ausbildungsbeginns, ab dem zweiten Ausbildungsjahr kommen gesetzlich festgelegte Steigerungssätze zur Anwendung.

Beginn der
Ausbildung

1. Aus-
bildungsjahr

2. Aus-bildungsjahr


3. Aus-bildungsjahr


4. Aus-bildungsjahr


2020

(01.01.-
31.12.2020)

515,00 €

607,70 €

695,25 €

721,00 €

2021

(01.01.-
31.12.2021)

550,00 €

649,00 €

742,50 €

770,00 €

2022

(01.01.-
31.12.2022)

585,00 €

690,30 €


789,75 €


819,00 €


2023

(01.01.-
31.12.2023)

620,00 €

731,60 €


837,00 €


868,00 €


2024

(01.01.-
31.12.2024)

649,00 €

766,00 €

876,00 €

909,00 €