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Moderne Bezeichnungen für Fortbildungen eingeführt

Das neue Berufsbildungsgesetz führt die Abschlussbezeichnungen "Geprüfter Berufsspezialist", "Bachelor Professional" und "Master Professional" für die Fortbildungsabschlüsse ein.

Diese Begriffe bringen die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zum Ausdruck und unterstreichen die Praxisnähe sowie die besonderen Fähigkeiten von Industriemeistern, Fachwirten oder Bilanzbuchhaltern. 

Der Zusatz "Professional" gewährleistet die Abgrenzung zu akademischen Abschlüssen. Die neuen Bezeichnungen sind zudem ein wichtiger Beitrag zum internationalen Nachweis der beruflichen Handlungsfähigkeit und unterstützen die Mobilität von Fachkräften aus Deutschland. 

Ihre Verwendung setzt voraus, dass Bezeichnungen der Abschlüsse in den einzelnen Fortbildungsordnungen angepasst werden. Es wird daher unmittelbar zum 1. Januar 2020 noch nicht möglich sein, die neuen Titel zu erwerben.