Pfadnavigation

Neuntes Sanktionspaket beschlossen

Maßnahmen treffen unter anderem "Dual-Use-Güter" und den Bergbausektor
Cast Bergbau auf unterschiedlichen Ebenen bei Nacht

Auch gegen den Bergbausektor in Russland richten sich die Mitte Dezember beschlossenen Exporteinschränkungen

© Getty Images / Schroptschop / E+

Die EU-Staaten haben sich am Rande des EU-Gipfels in Brüssel auf das neunte Sanktionspaket gegen Russland geeinigt, das am 16. Dezember erlassen wurde. Die neuen Regeln sind mittlerweile in Kraft getreten und ergänzen die bisherigen Verbote.

Das Paket beinhaltet im Wesentlichen eine Erweiterung der Sanktionsliste um knapp 200 Personen und Einrichtungen, unter anderem die russischen Streitkräfte sowie einzelne Offiziere und Unternehmen der Verteidigungsindustrie, Mitglieder der Staatsduma und des Föderationsrates, Minister, Gouverneure sowie politische Parteien. Auch weitere russische Banken wurden sanktioniert; ein vollständiges Transaktionsverbot gilt jetzt für die Russian Regional Development Bank (russische Bank für regionale Entwicklung).

Weitere Exporteinschränkungen in Kraft

Zudem wurden neue Ausfuhrkontrollen und -beschränkungen ausgesprochen, insbesondere für Güter mit doppeltem Verwendungszweck wie chemische Grundstoffe, Nervengifte sowie Elektronikbauteile und IT-Komponenten, die von der russischen Kriegsmaschinerie genutzt werden könnten.

Auch neue wirtschaftliche Maßnahmen gegen den russischen Energie- und Bergbausektor wurden beschlossen, einschließlich eines Verbots neuer Investitionen in den Bergbau in Russland.

Darüber hinaus sind unter anderem Maßnahmen in Kraft getreten, die Russland den Zugang zu allen Arten von Drohnen und unbemannten Luftfahrzeugen erschweren sollen.

Zusätzliche Dienstleistungen untersagt

Verbreitert hat sich auch das Spektrum von Dienstleistungen, die nicht mehr an Russland erbracht werden dürfen: Verboten sind nunmehr Dienstleistungen im Bereich Markt- und Meinungsforschung, technische, physikalische und chemische Untersuchung und Werbung.

Weitere Details können Sie in der Pressemitteilung der EU-Kommission nachlesen; Fragen und Antworten zum neunten Sanktionspaket finden Sie auf der Website der EU-Kommission. Die Verordnung wurde am 16. Dezember im EU-Amtsblatt L322 I veröffentlicht.

Kontakt

Avatar weiblich
Katharina Neckel Referatsleiterin Außenwirtschaftsrecht, Handelsvereinfachungen