Das Europäische Parlament wollte den Anspruch auf Reparatur noch vor der Europawahl im Juni gesetzlich verankern. Grund dafür ist, dass das Recht auf Reparatur als ein Schlüsselanliegen der Bürger in der Konferenz zur Zukunft Europas identifiziert wurde. Anfang Februar gab es nun eine vorläufige Einigung zwischen Rat und Parlament.
Einigung beim Anspruch auf Reparatur
Mehr Pflichten für UnternehmenHersteller müssen künftig während des Gewährleistungszeitraums einer Reparatur den Vorrang einräumen, und Ersatzteile müssen zu einem annehmbaren Preis zur Verfügung stehen.
Verbraucher profitieren von einer Verlängerung der Gewährleistung um ein Jahr, wenn sie sich für eine Reparatur entscheiden. Es steht ihnen jedoch auch weiterhin frei, sich ihr Produkt ersetzen zu lassen. Das neue Gesetz geht auch gegen Vertragsklauseln, Softwareprogramme oder Hardware vor, welche eine Reparatur künstlich erschweren.
Dadurch sollen aus Sicht des Parlaments unabhängige Reparaturbetriebe in die Lage versetzt werden, mit second-hand- oder 3-D-gedruckten Ersatzteilen Produkte wieder betriebsfähig zu machen. Der Rat hat sich allerdings mit einer wichtigen Einschränkung des Geltungsbereichs durchgesetzt. Demnach werden nur Produkte erfasst, für welche bereits in der Ökodesignverordnung Reparaturvorgaben festgelegt wurden.
Jetzt steht noch die finale Annahme durch die Institutionen aus. Sobald dies geschehen ist, wird die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.