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EU-Kommission konsultiert zu Auktionselementen bei erneuerbaren Energien

Qualitative Kriterien müssen einfach kontrollierbar und KMU-freundlich sein

Ziel: Durch zusätzliche Auktionselemente Verzögerungen bei EE-Projekten vermeiden und die Durchführungsrate der Mitgliedstaaten erhöhen

© Frederick Doerschem / iStock / Getty Images Plus

Die Europäische Kommission konsultiert aktuell Leitlinien für die Gestaltung von öffentlichen Auktionen für Erneuerbare Energien (EE). Neben dem Preis können nämlich auch qualitative Kriterien wie zum Beispiel Nachhaltigkeitsanforderungen ausschlaggebend für einen Zuschlag sein. Diese sollten jedoch nur eingeführt werden, wenn sich keine negativen Effekte daraus ergeben.

In Deutschland sind qualitative Kriterien bei dem Windenergie-auf-See-Gesetz bereits implementiert. Auch andere Mitgliedstaaten fordern bei öffentlichen Ausschreibungen für neue Kapazitäten an erneuerbaren Energien Kriterien, die über den Preis hinausgehen. Eine stärkere Einheitlichkeit ist mit Blick auf gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen daher grundsätzlich sinnvoll. Auch wenn die von der Europäischen Kommission geplanten Leitlinien nur eine Empfehlung darstellen, erlangen Standard-Auktionselemente immer mehr Bedeutung, so beispielsweise im Net-Zero Industry Act. Ziel der Kommission ist es, durch die zusätzlichen Auktionselemente Verzögerungen bei der EE-Projektausführung zu vermeiden und dadurch eine höhere Durchführungsrate der EE-Projekte bei den Mitgliedstaaten zu erreichen.

Aus Sicht der deutschen Wirtschaft ist die Implementierung von objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Qualitätskriterien bei öffentlichen Auktionen prinzipiell sinnvoll. Gleichzeitig darf der EE-Ausbau durch zunehmende Komplexität und steigende Kosten nicht ausgebremst werden. Bei der Gestaltung der deutschen Energiepreisbremsen im Zuge der Energiekrise wurden Kriterien für die Inanspruchnahme wie Arbeitsplatzerhalt oder Transformationspläne eingeführt, die dazu geführt haben, dass Unternehmen weniger Hilfe in Anspruch genommen haben. Dieses Beispiel aus Deutschland zeigt, dass die Überfrachtung öffentlicher Leistungen mit Kriterien Unternehmen von einer Teilnahme abhalten kann. Dies gilt auch für Ausschreibungen für erneuerbare Energien.

Bei der Implementierung qualitativer Kriterien sollten daher vor allem folgende Bedingungen beachtet werden:

  1. Auftragsbezug und einfache Kontrolle gewährleisten
    Qualitative Ausschreibungskriterien sind nach Ansicht der Unternehmen nur dann mit Wirtschaftlichkeit und Wettbewerb vereinbar, wenn sie auftragsbezogen sind, das heißt in sachlichem Zusammenhang mit einer Leistung stehend. Gleichzeitig müssen sie vom öffentlichen Auftraggeber objektiv und einfach kontrolliert werden können. Wo möglich, sollten die Nachweise durch transparente Zertifizierungen wie beispielsweise EMAS oder ISO-Normen von Unternehmen erbracht werden können.
  2. KMU-Freundlichkeit sicherstellen
    Nach dem "Think small first"-Prinzip der EU dürfen strategische Ziele nicht dazu führen, gerade kleine und mittlere Unternehmen praktisch von vielen Vergabeverfahren auszuschließen. Die zunehmende Komplexität des Vergaberechts erschwert die Angebotsabgabe insbesondere für den Mittelstand. Die Kriterien müssen dementsprechend so ausgestaltet sein, dass diese auch von KMU ohne Wettbewerbsnachteile zu erfüllen sind.
  3. Mögliche Handelskonflikte und höhere Beschaffungspreise bedenken
    Resilienzkriterien, die die Herkunft bestimmter Komponenten beurteilen, zum Beispiel sogenannte "Local Content" Kriterien, sind vor dem Hintergrund möglicher Handelsbarrieren kritisch zu prüfen. Die EU profitiert von offenen Beschaffungsmärkten und ermöglicht so innovativere und preisgünstigere Angebote. Eine zu starke Einschränkung könnte in Drittstaaten zu Abschottung und Handelskonflikten führen – zum Nachteil der deutschen Wirtschaft.

Der Einbezug qualitativer Kriterien ist kein Selbstzweck – mögliche Auswirkungen auf die Umsetzung und Kosten der Transformation müssen stets sorgfältig abgewogen und im Zweifel darauf verzichtet werden.

Die DIHK hat sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation beteiligt.

Kontakt

Porträtfoto Josephine Möslein
Josephine Möslein Referatsleiterin Europäische Energie- und Klimapolitik