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EU-Richtlinie zur Plattformarbeit verabschiedet

Mehr Flexibilität bei der Umsetzung
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EU-Rat verabschiedet Richtlinie zu Beschäftigten bei Uber und Co.

© nazar_ab / iStock / Getty Images Plus

Nach langem Tauziehen haben die EU-Arbeitsminister die Richtlinie über Plattformarbeit endgültig verabschiedet. Das Gesetz muss nun in nationales Recht umgesetzt werden.

Nach über zwei Jahren Verhandlungen gab es am 12. März beim Rat der Arbeitsministerinnen und -minister eine Einigung zur Richtlinie zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitenden.

Die Diskussionen in den letzten zwei Jahren, insbesondere über die gesetzliche Vermutung zur Klärung des Beschäftigungsstatus von Plattformarbeitenden anhand von EU-weit einheitlichen Kontrollkriterien, zeigen die Komplexität und Sensibilität des Themas. Der Kompromiss überlässt es nun den Mitgliedstaaten selbst, die Tatsachen zu bestimmen, die die Kontrolle und Richtung charakterisieren, auf der die gesetzliche Vermutung des Arbeitnehmerstatus beruht. Das soll den Mitgliedstaaten Flexibilität geben, ihre eigenen Rahmenbedingungen zu schaffen. Plattformarbeitende, welche der Meinung sind, einen falschen Beschäftigungsstatus zu haben, sollen sich auf die nationale gesetzliche Vermutung beziehen können. Die Beweislast zur Darlegung, dass kein Arbeitsverhältnis besteht, liegt in Zukunft bei den Plattformen. Dies könnte maßgebliche Auswirkungen auf die Plattformen und ihre Prozesse haben.

Der Schutz der persönlichen Daten von Plattformarbeitenden ist ein weiteres Ziel der Richtlinie. Plattformen dürfen in Zukunft bestimmte Anwendungen automatisierter Überwachungs- oder Entscheidungssysteme, wie die Verarbeitung von biometrischen Daten oder des emotionalen und psychischen Zustands der Plattformarbeitenden nicht verwenden. Auch die Notwendigkeit einer menschlichen Kontrolle bei automatisierten Entscheidungen soll die Privatsphäre und die Rechte der Arbeitenden schützen.

Die nächste Etappe für die Richtlinie ist die formale Annahme durch das Europäische Parlament, gefolgt von der Umsetzung in nationales Recht durch die Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren. Eine Evaluierung der Europäischen Kommission nach fünf Jahren soll sicherstellen, dass die Richtlinie effektiv umgesetzt wird und gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen werden können.

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Porträtfoto Kathrin Riedler
Kathrin Riedler Referatsleiterin EU-Bildungs- und Beschäftigungspolitik, EU-Fachkräftesicherung