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Gigabit Infrastructure Act: Einigung zwischen Rat und Parlament

Ausbau der EU-Hochgeschwindigkeitsnetze soll beschleunigt werden
Symbolbild Breitbandausbau

Mit dem Gigabit Infrastructure Act will die EU den Breitbandausbau beschleunigen und dabei einheitliche Regeln festschreiben

© johnason / iStock / Getty Images Plus

Der Gigabit Infrastructure Act plant, den EU-weiten Netzausbau zu beschleunigen und die Breitbandkosten-Richtlinie von 2014 zu ersetzen. Das Vorhaben soll die Genehmigungsverfahren vereinfachen, die Baukosten senken und die Konnektivität innerhalb der EU verbessern.

Rat und Parlament einigten sich am 6. Februar zum Gigabit Infrastructure Act (GIA). Die neue Verordnung sieht unter anderem vor, die hohen Kosten für den Ausbau elektronischer Kommunikationsnetze zu senken, indem sie die komplexen und langwierigen Genehmigungsverfahren vereinfacht, die zwischen den Mitgliedstaaten stark variieren. Ebenso sollen die Rechtssicherheit und Transparenz gesteigert werden und effizientere Planungsprozesse für Betreiber ermöglicht werden. Zudem soll eine Mindestharmonisierung der Standards für die Errichtung von und den Zugang zu gebäudeinterner Infrastruktur gefördert werden. Dies soll zu besseren Skaleneffekten beim Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze für alle beteiligten Akteure führen.

Die vorläufige Einigung hält an der Grundausrichtung des Kommissionsvorschlags fest, aber führt auch einige Änderungen ein. So ist geplant, dass ein obligatorischer Schlichtungsmechanismus zwischen öffentlichen Stellen und Telekommunikationsbetreibern zur Genehmigungsvereinfachung eingerichtet wird, Übergangszeiten für kleinere Gemeinden gelten werden und die Förderung der Konnektivität in ländlichen Gebieten avisiert wird. Weiter präzisiert wurden die geplanten Bestimmungen zu fairen und angemessenen Zugangsbedingungen, zu Intermediären zwischen Grundeigentümern und Infrastrukturbetreibern sowie zu dem freiwilligen Zeichen "glasfaserfähig" für Gebäude.

Ausnahmen für kritische nationale Infrastruktur sind ebenso vorgesehen.  Die Preisobergrenzen für intra-EU-Kommunikation, die bis zum 14. Mai 2024 ausgelaufen wären (derzeit 0,19 Euro pro Minute für Anrufe und 0,06 Euro für SMS-Nachrichten) sollen aus Gründen des Verbraucherschutzes verlängert werden. Die vorläufige Einigung soll den Mitgliedstaaten bei der detaillierten Festlegung einiger Vorschriften viel Gestaltungsspielraum einräumen.

Als nächstes werden Experten des Rats und des Parlaments einen Gesetzesentwurf zur Billigung erarbeiten und danach den Mitgliedstaaten zur Abstimmung vorlegen. Nach Billigung wird der Gesetzestext finalisiert, formal angenommen und im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Er tritt dann 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft und findet – außer ein paar Ausnahmeregelungen - 18 Monate später Anwendung.

Kontakt

Jonas Wöll_quer
Jonas Wöll Referatsleiter Digitaler Binnenmarkt, EU-Verkehrspolitik, Regionale Wirtschaftspolitik