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KI-Vertrag des Europarates: Kompromissfindung beendet

Streitpunkt: Ausnahmen für Unternehmen
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Der verbindliche internationale Vertrag ist der erste seiner Art im Bereich der künstlichen Intelligenz

© Userba011d64_201 / iStock / Getty Images Plus

Der Europarat finalisiert den "AI Treaty", um KI mit Menschenrechten zu harmonisieren. Trotz Kompromissen mit den USA zeigt der Vertrag Bestrebungen, KI-Einsatz ethisch zu gestalten. Wichtige Entscheidungen stehen bevor.

Die jüngsten Entwicklungen um den internationalen Vertrag über künstliche Intelligenz (KI) des Europarates, auch AI Treaty genannt, zeigen Bemühungen, den Einsatz von KI mit den Grundprinzipien der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Einklang zu bringen. Der Vertrag wurde nach intensiven Verhandlungen innerhalb des Europarates in Straßburg fertiggestellt. Der Europarat ist hier nicht zu verwechseln mit dem gesetzgebenden Rat der EU. Der Europarat, gegründet 1949, ist eine internationale Organisation, die sich der Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit widmet. Beobachterstaaten des Europarates sind Kanada, der Heilige Stuhl, Japan, Mexiko und die Vereinigten Staaten von Amerika. Diese Beobachterstaaten beteiligen sich an den Aktivitäten des Europarates und tragen durch Erfahrungsaustausch und gute Praktiken zur Erreichung seiner Ziele bei​​. Demzufolge ist der AI Treaty auch zu unterscheiden vom "AI Act" der Europäischen Union.

Mit 46 Mitgliedsländern zielt der KI-Vertrag darauf ab, Entwickler und Nutzer von KI zur Achtung der Menschenwürde, Privatsphäre, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu verpflichten. Die Verhandlungen waren jedoch von Meinungsverschiedenheiten zwischen den USA und der Europäischen Kommission geprägt, insbesondere hinsichtlich der Anwendbarkeit des Vertrags auf private Akteure. Aufgrund des Wunsches einer möglichst breiten Akzeptanz und Wirkung des Vertrags wurde versucht, auch die oben genannten Beobachterstaaten wie die USA in die Verhandlungen eng einzubinden.

Die USA plädierten für eine Ausnahme für private Unternehmen, was zu einem Kompromiss führte: Der Vertrag gilt nur für "öffentliche Behörden oder private Akteure, die in ihrem Namen handeln". Obwohl private Akteure somit nicht direkt gebunden sind, werden Regierungen dennoch verpflichtet sein, potenzielle Risiken, die sich aus der Nutzung von KI durch Unternehmen ergeben, zu adressieren. Wie genau dies stattfindet, obliegt dabei den Staaten selbst. Zum aktuellen Zeitpunkt steht noch nicht fest, wie Deutschland die Umsetzung plant. Diese Regelung spiegelt eine gewisse Nähe zum von der Europäischen Kommission gewünschten "Opt-out"-Mechanismus wider. Eine weitere Einschränkung des Vertrags betrifft KI-Systeme, die für nationale Sicherheits- oder Forschungszwecke entwickelt oder eingesetzt werden, die von der Anwendung des Vertrags ausgenommen sind.

Kontakt

Jonas Wöll_quer
Jonas Wöll Referatsleiter Digitaler Binnenmarkt, EU-Verkehrspolitik, Regionale Wirtschaftspolitik