In der letzten Verhandlungsrunde am 4. März haben sich EU-Parlament, Rat und Kommission auf die EU-Verpackungsverordnung vorläufig geeinigt, um sie noch in der aktuellen Legislaturperiode der Europäischen Union verabschieden zu können.
Neue Regeln für nachhaltigere Verpackungen in der EU
EU-Verpackungsverordnung nimmt wichtige HürdeDass eine Harmonisierung der Regelungen zu Verpackungen und Verpackungsabfällen europaweit mehr als notwendig ist, zeigt sich durch die stetige Zunahme des Abfallaufkommens durch Verpackungen. So ist in den letzten zehn Jahren die Menge der Verpackungsabfälle um fast 25 Prozent gestiegen, und es wird erwartet, dass sie bis 2030 um weitere 19 Prozent zunehmen wird, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden.
Die sogenannte Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR ist entscheidend für eine europäische Kreislaufwirtschaft. Sie bildet die Voraussetzung dafür, dass aus Verpackungsabfällen durch Sammlung und Sortierungsinfrastruktur wiederverwertbare Rohstoffe entstehen können und das Aufkommen an Verpackungsabfällen bis 2040 um 15 Prozent reduziert wird. EU-weit geltende Regelungen sind zudem notwendig, um die europäische Rohstoffversorgung zu sichern. Mit einer europaweit gültigen Verordnung kann zudem der bürokratische Aufwand unter anderem durch eine einheitliche Kennzeichnung für viele Unternehmen reduziert werden.
Die DIHK hatte anlässlich der öffentlichen Konsultationen im April 2023 zum EU-Verordnungsentwurf EU-Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfall Stellung bezogen.