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Neue WTO-Regeln treten in Kraft

Senkung der jährlichen Kosten um mehr als 110 Milliarden Euro
Containerhafen

Für die deutschen Wirtschaft ist das multilaterale WTO-System als Grundgerüst für Welthandel und internationale Arbeitsteilung unverzichtbar

© golero/ iStock / Getty Images Plus

Die Welthandelsorganisation (WTO) hat am 27. Februar eine neue Vereinbarung zur internen Regulierung von Dienstleistungen getroffen. In vielen Ländern werden die Genehmigungsanforderungen gestrafft und Erleichterungen für verfahrenstechnische Hürden eingeführt, mit denen Unternehmen konfrontiert sind.

Dieses Übereinkommen wird laut WTO dazu beitragen, die Kosten des globalen Handels mit Dienstleistungen um mehr als 110 Milliarden Euro jährlich zu senken, indem die Transparenz, Effizienz und Vorhersehbarkeit der Genehmigungs- und Qualifikationsanforderungen und -verfahren gewährleistet werden. Die neuen Vorschriften gelten für 71 WTO-Mitglieder, darunter die EU, auf die zusammengenommen 92 Prozent des weltweiten Handels mit Dienstleistungen entfallen.

Die weltweiten Ausfuhren von Dienstleistungen belaufen sich auf mehr als sechs Billionen Euro, was 23 Prozent des Gesamtwelthandels entspricht. Jedes WTO-Mitglied geht im Rahmen der WTO Verpflichtungen ein. In der so genannten Liste der spezifischen Verpflichtungen wird dargelegt, welche Behandlung es ausländischen Dienstleistern zukommen lässt. Die Mitglieder, die sich an dieser gemeinsamen Initiative beteiligen, haben ihre Listen durch die Integration der neuen Vorschriften zur internen Regulierung erweitert. Die neuen Vorschriften, die auf dem so genannten Meistbegünstigungsprinzip beruhen, kommen Dienstleistern aller WTO-Mitgliedsländer zugute.

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Mann im Haus der Deutschen Wirtschaft
Klemens Kober Referatsleiter Handelspolitik, transatlantische Beziehungen und EU-Zollfragen