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Notfallinstrument für den Binnenmarkt IMERA

Vorläufige Einigung zwischen Rat und Parlament erzielt
Containerhafen

Das Notfallinstrument für den Binnenmarkt soll EU-weit einen ausgewogenen Rahmen für das Krisenmanagement schaffen

© Karl Hendon /Moment / Getty Images

Am 22. Februar stimmte der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EU-Parlaments über die aus den interinstitutionellen Verhandlungen hervorgegangene vorläufige Einigung zum Binnenmarktnotfallinstrument (IMERA) ab. Diese muss noch von Rat und EU-Parlament förmlich gebilligt werden.

In Reaktion auf frühere Krisen, insbesondere auf die negativen Einflüsse der Anfangsphase der Covid-19 Pandemie auf das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes, hat die Kommission am 19. September 2022 den Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Notfallinstruments für den Binnenmarkt und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates, 2022/2078 (COD) vorgestellt.

Das Notfallinstrument für den Binnenmarkt ist in drei Phasen strukturiert, welche oftmals mit einem Ampelsystem verglichen werden: der Notfallplanung für den Binnenmarkt, grüne Phase, dem Überwachungsmodus, gelbe Phase und dem Notfallmodus, rote Phase. Sowohl der Überwachungsmodus als auch der Notfallmodus müssen aktiviert werden.

Das Verhandlungsmandat des Rates weicht in vielen Aspekten vom Verordnungsvorschlag der EU-Kommission und dem Verhandlungsmandat des Europäischen Parlaments ab. Dies spiegelt sich auch in der nach vier Trilogverhandlungen am 1. Februar 2024 erzielten vorläufige Einigung wider. Beispielsweise wurden die Regelungen bezüglich der Bildung strategischer Reserven in der vorläufigen Einigung gestrichen. Wie der Notfallmodus soll auch der Überwachungsmodus durch den Rat mittels Durchführungsrechtsakt des Rates auf Vorschlag der EU-Kommission aktiviert werden können. Zudem wurden die von der EU-Kommission ursprünglich vorgeschlagenen Regelungen zu vorrangigen Aufträgen (priority rated orders) abgemildert und in "priority-rated requests" umbenannt. Als ein Zugeständnis an das Parlament ist andererseits die Umbenennung des Single Market Emergency Instruments (SMEI) in den Internal Market Emergency and Resilience Act (IMERA) zu werten sowie die Einführung eines Dialogs über Notfälle und Resilienz.

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Porträtfoto Dr. Julia Schmidt
Dr. Julia Schmidt Referatsleiterin Europäisches Wirtschaftsrecht