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Strategien zur Bewältigung des Fachkräftemangels in der EU

EU-Kommission präsentiert Aktionsplan zur Fachkräftesicherung
Zwei Personen schrauben

Die Unternehmen haben große Schwierigkeiten, Arbeitskräfte zu finden, um ihre offenen Stellen zu besetzen

© Hinterhaus Productions / Stone / Getty Images

Der Aktionsplan der Kommission zur Fachkräftesicherung umfasst Maßnahmen zur Unterstützung von Bildung, Arbeitsbedingungen und Mobilität innerhalb der EU sowie zur Anwerbung von Fachkräften aus Drittländern. Er gibt zudem einen Ausblick, welche neuen Maßnahmen in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden könnten.

Am 20. März präsentierte die Europäische Kommission einen Aktionsplan gegen Fachkräftemangel. Im Plan werden Maßnahmen in fünf Politikbereichen aufgezeigt, die möglichst bald auf Ebene der EU, der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner umgesetzt werden sollen:

  1. Unterstützung der Aktivierung unterrepräsentierter Gruppen auf dem Arbeitsmarkt
  2. Unterstützung von Kompetenzentwicklung sowie allgemeiner und beruflicher Bildung
  3. Verbesserung der Arbeitsbedingungen in bestimmten Sektoren
  4. Verbesserung der Mobilität von Arbeitskräften und Lernenden innerhalb der EU auf einer gerechten Grundlage
  5. Anwerbung von Fachkräften aus Drittländern

Vorrangig fasst der Aktionsplan schon angenommene EU-Initiativen zusammen, welche zur Fachkräftesicherung beitragen. Zudem stellt er erste Überlegungen für zukünftige EU-Maßnahmen vor. Beispielsweise wird die Kommission:

  • Ursachen unfreiwilliger Teilzeitbeschäftigung untersuchen, um die Hindernisse, insbesondere für Frauen, Vollzeit zu arbeiten zu erkennen und die Notwendigkeit einer EU-Maßnahme prüfen.
  • im Jahr 2025 eine neue Erklärung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung im Rahmen des Kopenhagen-Prozesses, gemeinsam mit Mitgliedstaaten und Sozialpartnern, verabschieden.
  • eine Initiative zu Telearbeit und dem Recht auf Nichterreichbarkeit vorschlagen.
  • die Auswirkungen von Digitalisierungs- und Automatisierungstechnologien, einschließlich künstlicher Intelligenz, auf Arbeitsmärkte analysieren und den zukünftigen Bedarf an Regulierungen bewerten.
  • die Möglichkeit einer umfassenderen Reform des EU-Systems zur Anerkennung von Qualifikationen und zur Validierung von Fertigkeiten prüfen.

Der Aktionsplan stellt auch Erwartungen an Mitgliedstaaten, insbesondere die existierenden EU-Gesetze im Beschäftigungsbereich, erfolgreich zu implementieren. Die Mitgliedstaaten werden zudem aufgefordert, Lehrpläne zu überarbeiten, Sozialleistungen und Steuern zu reformieren, um Arbeitsmarktbeteiligung zu fördern, sowie die Digitalisierung der Koordinierung der sozialen Sicherheit zu unterstützen. Außerdem würdigt der Plan die Beiträge von Sozialpartnern, beispielweise schlechte Arbeitsbedingungen durch Tarifverhandlungen anzugehen, die Beschäftigung unterrepräsentierter Gruppen zu fördern und Aus- und Weiterbildung zu unterstützen.

Gemeinsam zielen diese Maßnahmen darauf ab, die Erwerbsbeteiligung, die Kompetenzentwicklung und die Arbeitsbedingungen in der gesamten Europäischen Union zu verbessern. Die Umsetzung des Plans soll von der Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters überwacht werden.

Der Fachkräftemangel hat mittlerweile alle EU-Mitgliedstaaten erreicht. Laut einer aktuellen Eurobarometer-Umfrage gaben fast vier von fünf KMU in der EU an, dass es für sie schwierig sei, Arbeitskräfte mit den richtigen Qualifikationen zu finden, und mehr als die Hälfte empfand es als schwierig, qualifizierte Arbeitskräfte im Betrieb zu halten. Aus Sicht der Betriebe ist daher ein Gesamtkonzept zur Fachkräftesicherung mit Maßnahmen auf nationaler und EU-Ebene wichtig.

Kontakt

Porträtfoto Kathrin Riedler
Kathrin Riedler Referatsleiterin EU-Bildungs- und Beschäftigungspolitik, EU-Fachkräftesicherung