Nach einem langen Diskussionsprozess haben der Bundestag am 24. Oktober und der Bundesrat am 8. November 2019 das dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) verabschiedet. Zwar wurde nur ein kleiner Teil der von der Wirtschaft geforderten Punkte umgesetzt; dennoch sind die beschlossenen Maßnahmen wichtig. Der DIHK kommentierte das Gesetz am 17. Oktober 2019:
DIHK-Stellungnahme zum BEG III (PDF, 117 KB)
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, im Rahmen eines Bürokratieabbaugesetzes III die Statistikpflichten für die Wirtschaft weiter zu verringern. Der DIHK unterstützt dieses Anliegen. Zwar verursacht die amtliche Statistik nur einen geringen Teil der Bürokratiekosten, sie wird aber aufgrund der hohen Grundbelastung mit anderen Meldepflichten und Regulierungen als besonders problematisch erlebt. Gemeinsam mit den IHKs hat der DIHK deshalb Anfang September 2018 konkrete Vorschläge zum Abbau von Statistikpflichten zusammengestellt und Mitte Oktober 2018 überarbeitet:
Vorschläge zum Abbau zum Statistik- und Meldepflichten (PDF, 324 KB)
Von einer Bagatellgrenze bei Kleinstverbräuchen von Strom bis hin zur Vereinfachung der Außenhandelsstatistik: Insgesamt 35 Maßnahmen für ein Bürokratieabbaugesetz III hat der DIHK im März 2018 zusammengestellt.
Sie finden die Vorschläge aus den Bereichen Energie und Umwelt, Innovation, Regulierung allgemein, Finanzmarkt, Arbeitsmarkt, Steuern, Sozialversicherung / Lohnsteuer und Statistik hier zum Download:
Maßnahmen für ein Bürokratieabbaugesetz III (PDF, 346 KB)