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Pfad der Wirtschaft zur Klimaneutralität unterstützen

DIHK veröffentlicht Positionspapier zu Klimaschutzverträgen
Strommasten, Windräder, Solar

Der Strom soll in Europa und Deutschland möglichst rasch nur noch aus erneuerbaren Quellen stammen

© fhm / Moment / Getty Images

Die ambitionierten Klimaziele Deutschlands und der EU lassen sich nur mit innovativen Technologien und enormen Investitionen seitens der Betriebe erreichen. Gleichzeitig gilt es, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten. Als ein Instrument, das helfen könnte, werden sogenannte Klimaschutz-Differenzverträge (Carbon Contracts für Difference, CCfD) gehandelt.

Die Europäische Union möchte bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität erreichen, Deutschland bereits bis 2045. Zentrales Instrument auf diesem Weg ist die Bepreisung des CO2-Ausstoßes über den europäischen beziehungsweise den deutschen Emissionshandel: Wer Kohlendioxid emittiert, muss dafür Zertifikate erwerben. Dies verteuert den Einsatz fossiler Energieträger und damit die Produktion für europäische Hersteller gegenüber Wettbewerbern aus günstigeren Drittländern.

Ausgleichsmechanismen wie etwa die freie Zuteilung von Emissionsberechtigungen oder Kompensationszahlungen sollen das Risiko verringern, dass energiepreisbedingte Produktionsverlagerungen ("Carbon Leakage") einsetzen.

Helfen Klimaschutz-Differenzverträge?

In dieser Situation will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz CCfD als Förderinstrument für klimafreundliche Innovationen einsetzen. Das Prinzip der Klimaschutz-Differenzverträge: Investitionen in bestimmte, nachhaltige Technologien werden entsprechend der hierdurch erzielten CO2-Minderungen solange vom Staat unterstützt, bis sie sich von selbst lohnen.

Unterschiedliche Bewertungen

CCfD werden innerhalb der IHK-Organisation unterschiedlich bewertet. Mittelständische Betriebe sind auch mit Blick auf die mit dem Instrument verbundene Bürokratie eher kritisch eingestellt, während sehr energieintensive Unternehmen das Instrument für unbedingt notwendig halten.

Die überwiegende Meinung in der IHK-Organisation ist, dass CCfD nur im wirklich notwendigen Maße und unter einschränkenden Bedingungen genutzt werden sollen. Wie diese genau aussehen und was bei einer Einführung solcher Verträge zu beachten wäre, beschreibt der DIHK in seinem am 22. Juni 2022 beschlossenen Vorstandspapier "Klimaschutzverträge: Pfad der Wirtschaft zur Klimaneutralität unterstützen", das hier zum Abruf bereitsteht:

DIHK-Positionspapier Klimaschutzverträge (PDF, 566 KB)

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Dr. Sebastian Bolay Bereichsleiter Energie, Umwelt, Industrie

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Porträtfoto Ulrike Beland
Dr. Ulrike Beland Referatsleiterin ökonomische Fragen der Energie- und Klimapolitik