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Beispiel Eifel: Landesplanung verhindert Repowering

In der Eifel haben 1998 und 1999 sieben Eigentümerfamilien als Plütscheider Windenergie GmbH drei Windkraftanlagen mit einer kumulierten Leistung von 2,5 Megawatt in Betrieb genommen. Der Plan, sie durch eine Neuanlage mit 3 Megawatt zur ersetzen, ist trotz der Zustimmung von Anwohnern und Gemeinde fürs Erste gescheitert.

Die Gründe sind vielfältig: So hätte für die Errichtung der neuen Anlage der Bebauungsplan geändert werden müssen. Da in der Nähe ein Schwarzstorch wohnt, wäre ein Fledermaus- und Vogelgutachten erforderlich geworden (Kostenpunkt: circa 120.000 Euro) – eine hohe Investition angesichts der ungewissen Aussichten für eine Genehmigung.

Denn für die bestehen weitere Hürden: In 11 Kilometern Entfernung – und damit innerhalb des Radius von 15 Kilometern, der eine Genehmigungspflicht nach sich zieht – gibt es ein "Drehfunkfeuer" für die Luftfahrtnavigation. Eine verbindliche Auskunft des zuständigen Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz war nicht zu bekommen: Der zog sich darauf zurück, dass erst eine gutachterliche Einschätzung der Deutschen Flugsicherung GmbH eingeholt werden müsse.

Darüber hinaus hatte die Landesregierung mit der vierten Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) den Mindestabstand zur Wohnbebauung mittlerweile auf 1.000 Meter festgesetzt. Und nicht zuletzt sieht der LEP vor, dass einem Standort mindestens zwei Windkraftanlagen errichtet werden müssen, wenn drei Anlagen ersetzt werden sollen.

Unter dem Strich war den Investoren das finanzielle Risiko eines Repowering zu hoch. Immerhin können die drei Anlagen bis 2027/2028 weiterbetrieben werden. Für die erforderlichen Standsicherungs- und Weiterbetriebsgutachten wurden jedoch 40.000 Euro fällig. Lesen Sie dazu auch unser Interview mit Alfred Hauer von der Windenergie GmbH.