Merkblatt zur EU-Konfliktmineralien-Verordnung
Für EU-Importeure sogenannter Konfliktmineralien – Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold – wurden am 1. Januar 2021 weitgehende Sorgfalts- beziehungsweise Prüfpflichten entlang der Lieferkette verbindlich. Ziel der Verordnung ist es, die Finanzierung von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Konflikt- oder Hochrisikogebieten einzudämmen.
Die Unternehmen sind nun verpflichtet, ein Risikomanagement beim Rohstoffeinkauf zu unterhalten und dieses – in Deutschland – durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe überprüfen zu lassen.
Welche Betriebe betroffen sind, welche Länder als Konflikt- und Hochrisikogebiete gelten und welche auf der "White List" stehen, oder was für Sekundärrohstoff-Importeure gilt, erfahren Interessierte in einer Handreichung, die der DIHK gemeinsam mit weiteren Wirtschaftsverbänden erstellt hat:
Merkblatt zur EU-Konfliktmineralien-Verordnung (PDF, 112 KB)