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Umstrittenes Gesetz zur Renaturierung nimmt nächste Hürde

Schrittweise Renaturierung der EU-Land- und Meeresflächen bis 2050
Ein Bagger hebt Erde am Bachufer aus

Ziel des EU-Renaturierungsgesetzes ist es, vormals natürlicher Flächen verlorengegangene Natur wiederherzustellen

© Grigorenko / iStock / Getty Images Plus

Das EU-Renaturierungsgesetz, auf das sich Parlament und Rat am 27. Februar geeinigt haben, soll für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in allen Mitgliedstaaten sorgen und zur Verwirklichung der Klima- und Artenschutzziele der EU beitragen.

Naturschutz ist wichtig für die Wirtschaft, denn er sichert die Bereitstellung von Ökosystemleistungen. Sauberes Wasser, fruchtbare Böden, Insekten- und Pflanzenvielfalt sind die Grundlage für viele Wirtschaftstätigkeiten zum Beispiel in der Lebensmittel- oder Gesundheitswirtschaft.

Da sich 81 Prozent der europäischen Ökosysteme in einem schlechten Zustand befinden, ist es das Ziel des Gesetzes, zur Verbesserung der Biodiversität und zur Wiederherstellung von Lebensräumen beizutragen. Die Idee dahinter ist, ein übergeordnetes Wiederherstellungsziel für die langfristige Erholung der Natur in den Land- und Meeresgebieten der EU mit verbindlichen Wiederherstellungszielen für bestimmte Ökosysteme und Arten zu verbinden.

Der jetzt angenommene Kompromiss beinhaltet eine Verpflichtung zur Einleitung von Renaturierungsmaßnahmen – bis 2030 bei mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen und bis 2050 bei allen zu renaturierenden Ökosystemen. Zur Erreichung dieses Ziels sollen die EU-Mitgliedstaaten bis 2030 mindestens 30 Prozent der Habitate, die das neue Gesetz erfasst, in einen guten Zustand versetzen, bis 2040 60 Prozent und bis 2050 90 Prozent. 

Umstritten war das Gesetz vor allem wegen der geplanten Renaturierung von Agrarflächen. Dieses Vorhaben ist jetzt auch im angenommenen Kompromiss enthalten, allerdings ohne strikte Zielvorgaben. Das Gesetz sieht auch eine Wiedervernässung von trockengelegten und landwirtschaftlich genutzten Mooren vor. Allerdings soll dies für Landwirte und private Grundbesitzer freiwillig bleiben. Es ist außerdem vorgesehen, dass bereits geschützte Natura 2000 Gebiete priorisiert werden. Sie sollen aber nicht alleiniges Ziel des Gesetzes sein. 

Der Text enthält jetzt auch eine Notbremse im Falle von Lebensmittelknappheit, die von der Europäischen Kommission aktiviert werden kann. Sie würde es Mitgliedstaaten erlauben, die Umsetzung des Gesetzes für ein Jahr auszusetzen.

Unklar ist, ob sich das Gesetz auf die für den Ausbau der erneuerbaren Energien zur Verfügung stehenden Flächen auswirken könnte. Die finale Annahme durch den Rat wird für Ende März erwartet. Damit dürfte das Gesetz noch vor der Europawahl in Kraft treten.

Die DIHK hatte anlässlich der entsprechenden Anhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages im April 2023 zum EU-Verordnungsentwurf Wiederherstellung der Natur Stellung bezogen:
DIHK-Stellungnahme Wiederherstellung der Natur (PDF, 232 KB)

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Katharina Hurka Referatsleiterin Europäische Umwelt- und Rohstoffpolitik